Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32863
BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20 (https://dejure.org/2021,32863)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2021 - XII ZB 405/20 (https://dejure.org/2021,32863)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - XII ZB 405/20 (https://dejure.org/2021,32863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,32863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme der nach der Geburt eines Kindes wirksam werdenden, auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes erfolgenden Änderung des Vornamens eines Elternteils in den Geburtseintrag des Kindes

  • rewis.io

    Personenstandssache: Aufnahme der nach der Geburt eines Kindes wirksam werdenden Änderung des Vornamens eines Elternteils in den Geburtseintrag des Kindes

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die nach der Geburt eines Kindes wirksam werdende, auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes erfolgende Änderung des Vornamens eines Elternteils ist nicht als Berichtigung oder sonstige Folgebeurkundung in den Geburtseintrag des Kindes aufzunehmen.

  • rechtsportal.de

    Aufnahme der nach der Geburt eines Kindes wirksam werdenden, auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes erfolgenden Änderung des Vornamens eines Elternteils in den Geburtseintrag des Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Personenstandssache: Aufnahme der nach der Geburt eines Kindes wirksam werdenden Änderung des Vornamens eines Elternteils in den Geburtseintrag des Kindes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vornamensänderung eines Elternteils - und der Geburtseintrag des Kindes

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Änderung des Vornamens eines Elternteils wirkt sich nicht auf den Geburtseintrag ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung des Geburtseintrags des Kindes nach Vornamensänderung eines Elternteils

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1137
  • FamRZ 2021, 1543
  • Rpfleger 2021, 640
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19

    Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    In dieser Funktion, dem Einzelnen als Mittel zur Selbsterkennung und zugleich zur Unterscheidbarkeit von anderen zu dienen, hat die Rechtsordnung den Namen seines Trägers zu respektieren und zu schützen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 427/19 - FamRZ 2020, 1275 Rn. 40 mwN und vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - FamRZ 2020, 331 Rn. 31 mwN; BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 516 f.).

    Eingriffe des Gesetzgebers in das Namensrecht dürfen aber angesichts des hohen Werts, der diesem zukommt, nicht ohne gewichtige Gründe und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 427/19 - FamRZ 2020, 1275 Rn. 42 mwN; BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 517).

  • BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97

    Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    In dieser Funktion, dem Einzelnen als Mittel zur Selbsterkennung und zugleich zur Unterscheidbarkeit von anderen zu dienen, hat die Rechtsordnung den Namen seines Trägers zu respektieren und zu schützen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 427/19 - FamRZ 2020, 1275 Rn. 40 mwN und vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - FamRZ 2020, 331 Rn. 31 mwN; BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 516 f.).

    Eingriffe des Gesetzgebers in das Namensrecht dürfen aber angesichts des hohen Werts, der diesem zukommt, nicht ohne gewichtige Gründe und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 427/19 - FamRZ 2020, 1275 Rn. 42 mwN; BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 517).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    Aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG folgt zudem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 152, 152 = NJW 2020, 300 Rn. 84 mwN ).
  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    Dieses soll diejenigen Umstände zu Geburt und Person des Kindes dokumentieren, die einen unmittelbaren Bezug zu dessen Personenstand (§ 1 Abs. 1 PStG) haben, wozu auch gehört, welche Personen dem Kind als Mutter und Vater zugeordnet sind (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 318 = FamRZ 2017, 1855 Rn. 37).
  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 383/19

    Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    Zum anderen muss eine Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der entscheidungsrelevante Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss BGHZ 225, 166 = FamRZ 2020, 1009 Rn. 36 mwN).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 180/12

    Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    Zudem tragen die Namensänderungen nach Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG - wie die Rechtsbeschwerdeerwiderung zutreffend ausführt - dem privaten Interesse der betroffenen Person und dem öffentlichen Interesse an der Integration des Namensträgers Rechnung (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 180/12 - FamRZ 2014, 741 Rn. 30), was auch auf die Integration des Kindes ausstrahlt und damit einen besonderen Bezug zu dessen eigenem Personenstand aufweist.
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 118/17

    Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    In dieser Funktion, dem Einzelnen als Mittel zur Selbsterkennung und zugleich zur Unterscheidbarkeit von anderen zu dienen, hat die Rechtsordnung den Namen seines Trägers zu respektieren und zu schützen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 427/19 - FamRZ 2020, 1275 Rn. 40 mwN und vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - FamRZ 2020, 331 Rn. 31 mwN; BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 516 f.).
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17

    Sterberegister - und der Geburtsort in Oberschlesien

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 155/17 - FamRZ 2018, 1179 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 90/87

    Beischreibung einer Namensänderung im Familienstammbuch; Ausstellung einer

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    Änderungen des Namens der Eltern oder eines Elternteils wurden nur in dem für die Ehe der Eltern geführten Familienbuch oder am Rande des Geburtseintrags des betreffenden Elternteils vermerkt; das Geburtenbuch sollte die Namen der Eltern hingegen allein so angeben, wie sie zur Zeit der Geburt oder der Legitimation lauteten (vgl. Senatsbeschluss vom 21. März 1990 - XII ZB 90/87 - FamRZ 1990, 870, 871 f.; Hepting/Gaaz Personenstandsrecht Bd. 1 § 30 Rn. 173).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2002 - 8 W 189/99

    Personenstandsverfahren: Inhalt des einem Geburtseintrag für ein Kind

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
    Allerdings wird der Begriff der Namensänderung in dieser Bestimmung dahingehend verstanden, dass sie nicht nur den Nachnamen, sondern auch den zugleich geänderten Vornamen erfasst (vgl. Berkl Personenstandsrecht Rn. 677; Lammers in Gaaz/BornhofenLammers Personenstandsgesetz 5. Aufl. § 27 Rn. 91; anders noch OLG Stuttgart StAZ 2003, 363 zur früheren Rechtslage).
  • BGH, 29.06.2022 - XII ZB 153/21

    Eintragung eines russischen Vatersnamen in deutsches Geburtenregister

    Unrichtig in diesem Sinne ist jeder Eintrag, dessen Inhalt auf der Verletzung materiell- oder verfahrensrechtlicher Vorschriften beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2021 - XII ZB 405/20 - FamRZ 2021, 1543 Rn. 11).
  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 504/21

    Bindungswirkung der Bestimmung über den Geburtsnamen eines Kindes für früher

    Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (Senatsbeschluss vom 2. Juni 2021 - XII ZB 405/20 - FamRZ 2021, 1543 Rn. 11 mwN).
  • KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22

    Geburtenregister: Berichtigung einschränkender Zusätze bei dem Kind sowie der

    Unrichtig im Sinne von § 48 PStG ist auch ein unvollständiger Registereintrag (BGH, FamRZ 2021, 1543, 1544).
  • KG, 28.02.2023 - 1 W 378/22

    Berichtigung des Geburtenregisters durch Löschung einschränkender Zusätze bei

    Unrichtig im Sinne von § 48 PStG ist auch ein unvollständiger Registereintrag (BGH, FamRZ 2021, 1543, 1544).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht